Die Vorhabenanzeige dient dazu, das Kirchenamt frühzeitig über geplante außerordentliche Aktivitäten in den Kirchengemeinden zu informieren. Dazu gehören beispielsweise Konzerte, Freizeiten, Gemeindefeste und vergleichbare Veranstaltungen. Darüber hinaus ist die Vorhabenanzeige insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Anforderungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wichtig. So können mögliche steuerliche Auswirkungen eines Vorhabens rechtzeitig berücksichtigt, offene Fragen geklärt und erforderliche Maßnahmen abgestimmt werden. Die Vorhabenanzeige ist zugleich ein wichtiger Bestandteil des Tax Compliance Management Systems (TCMS), das von den Kirchengemeinden und dem Kirchenamt gemeinsam getragen und gelebt werden soll.
So funktioniert´s:
- Beschreiben Sie Ihr geplantes Vorhaben über den untenstehenden Link im Formular und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben sowie gegebenenfalls entsprechende Unterlagen.
- Senden Sie die ausgefüllte Vorhabenanzeige automatisch über das Formular an das Kirchenamt.
- Nach Prüfung Ihrer Anzeige erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
Bitte informieren Sie das Kirchenamt möglichst frühzeitig, damit ausreichend Zeit für die Prüfung und die Abstimmung des weiteren Vorgehens bleibt.